Weinheim/Mannheim

Maskenprozess um Weinheimer Ärztin: Attest oder Gesundheitszeugnis?

Die Weinheimer Ärztin, die während der Corona-Pandemie über 4000 Maskenatteste ausgestellt haben soll, steht im Mittelpunkt eines Berufungsverfahrens am Landgericht Mannheim. Die Auslegung eines Begriffs könnte den Ausgang entscheiden.

Foto: Archivbild: Carsten Propp

Tag drei beim Berufungsverfahren gegen eine Weinheimer Ärztin, die während der Corona-Pandemie über 4000 Maskenatteste „auf Zuruf“ ausgestellt haben soll: Bisher macht die 59-Jährige im Prozess am Landgericht Mannheim keine Angaben zu diesem Vorwurf.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

In der ersten Instanz, die am Weinheimer Amtsgericht verhandelt wurde, hatte sie dagegen das Ausstellen der Atteste ohne vorherige Untersuchung der Patienten auch in dem von der Staatsanwaltschaft angeklagten Umfang eingeräumt. Das berichtete am Donnerstag als Zeugin jene Staatsanwältin, die am ersten Verhandlungstag im Dezember 2022 am Weinheimer Prozess teilgenommen hatte.

Damals habe die Ärztin ihr Vorgehen damit begründet, dass „nicht die Menschen, sondern die Masken das Problem“ seien. Insofern seien die Atteste aus ihrer Sicht auch keine „Gesundheitszeugnisse“ gewesen.

Ob dieser Standpunkt juristisch haltbar ist, muss nun im Berufungsverfahren geklärt werden. Das Amtsgericht Weinheim hatte die Ärztin in der ersten Instanz jedenfalls wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4374 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie ihre Bürokraft wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen legten die Verteidiger Berufung ein. Sie fordern einen Freispruch für ihre Mandantinnen.

Am Donnerstag zeichnete sich ab, dass die Kammer die Vorwürfe gegen die Büro-Halbtagskraft auf deutlich weniger Fälle beschränken könnte als bei der Ärztin.

Nachdem der Vorsitzende Richter Christian Hirsch am Morgen noch mitgeteilt hatte, dass das Gericht vorsorglich acht weitere Verhandlungstage bis Ende Februar 2024 terminiert habe, überraschte er die Verteidigung am Nachmittag mit dieser Feststellung: Aus Sicht der Kammer sei die Beweisaufnahme abgeschlossen. Weitere Beweisanträge der Verteidigung könnten aber bis nächste Woche schriftlich gestellt werden, wenn die Verhandlung am 23. November um 9 Uhr fortgesetzt wird.