Kriminalität

45 Jahre nach Mord: 70-jähriger Angeklagter schweigt

Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten. Foto: Frank Leonhardt/dpa
Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten.