Gerichtsentscheidung

Apotheker darf Abgabe der «Pille danach» nicht verweigern

Apotheken dürfen sich nicht aufgrund von Gewissensgründen gegen den Verkauf der «Pille danach» stellen. Foto: Marcus Brandt/dpa
Apotheken dürfen sich nicht aufgrund von Gewissensgründen gegen den Verkauf der «Pille danach» stellen.