Berlin: Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz
Nach Wetterchaos und politischen Kapriolen in Berlin sollte Salz dabei helfen, eisglatte Gehwege in der Hauptstadt sicher zu machen. Doch Naturschützer zogen dagegen vor Gericht - mit Erfolg. Und nun?
Berlin (dpa) - Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten worden. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. Gegen den Beschluss kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Erlaubnis nach Kritik an Glättechaos
Nach heftiger Kritik am tagelangen Glättechaos in der Hauptstadt hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sagte, Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.»