Bewährungsstrafe nach tödlichem Autounfall in Stuttgart
Eine Frau stirbt und mehrere Menschen werden schwer verletzt, als ein Autofahrer mitten in Stuttgart auf einen Fußweg fährt. Diese Strafe hat ein Gericht nun verhängt.
Stuttgart (dpa) - Gut ein Jahr nach einem tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart ist der Unfallfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussprach.
Hält sich der 43-Jährige in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er also nicht ins Gefängnis. Das Gericht verhängte unter anderem eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 400.000 Euro, die an die verschiedenen Opfer und ihre Angehörigen gehen. Zudem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er weiter keine Drogen nimmt. Sein Führerschein wird für mindestens neun Monate eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann war Anfang Mai 2025 laut Anklage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt.
Unfallfahrer hatte Kokainkonsum eingeräumt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Ähnliche Forderungen hatten auch die Vertreter der Nebenklage geäußert, die die Opfer in dem Prozess vertraten. Der Verteidiger des Fahrers forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Im Prozess hatte der Unfallfahrer eingeräumt, am Tag vor dem Vorfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. Er bekenne sich dazu, dass er am Tag des Unfalls nicht in der Verfassung gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. «Ich hätte nicht fahren dürfen», sagte der 43-Jährige.
Er sei nicht davon ausgegangen, dass die Substanzen am Folgetag noch immer Wirkung entfalteten. In dieser falschen Annahme habe er sich ans Steuer gesetzt, so der Angeklagte. Eine Rechtsmedizinerin ging in ihrem Gutachten dagegen davon aus, dass der Mann sogar unter akutem Einfluss von Kokain gestanden haben könnte.