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Sieg für Bushido im Millionen-Streit gegen Ex-Partner

Die Zeiten, in denen sie Seite an Seite im Rampenlicht standen, sind lange vorbei. Seit Jahren streiten Bushido und sein Ex-Geschäftspartner. In dieser Runde geht der Punkt an den Rapper.

Die Trennung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seinem Ex-Manager beschäftigt seit Jahren die Justiz in Berlin und Brandenburg. (Archivfoto) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Die Trennung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seinem Ex-Manager beschäftigt seit Jahren die Justiz in Berlin und Brandenburg. (Archivfoto)

Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Gerichtsstreit ist klar: Bushidos Ex-Manager muss dem Rapper Einnahmen in Millionenhöhe zahlen. Das Kammergericht Berlin hat eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und damit dessen Entscheidung bestätigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. 

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Nach dem Urteil muss der 49-Jährige knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zahlen. Hintergrund ist, dass es aus Sicht des Gerichts keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.

Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über 3 Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte. Damit dürften deutlich über 200.000 Euro zusätzlich anfallen. 

Darum ging es in dem Prozess

Kernfrage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker Geschäftspartner von Bushido war oder Manager. Das Landgericht Berlin entschied im September 2023, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Darum muss Abou-Chaker zahlen, wie nun die nächsthöhere Instanz entschied. Eine schriftliche Vereinbarung der beiden verstoße «gegen die guten Sitten». Er beschränkte «sowohl die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten als auch den künstlerischen Entscheidungsspielraum des Beklagten in sittenwidriger Weise», so die Richter. 

Losgetreten hatte das Verfahren der einstige Weggefährte selbst: Er forderte von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Einnahmen aus der erfolgreichen gemeinsamen Zeit. Der Rapper wehrte sich mit einer sogenannten Wiederklage gegen die Millionen-Forderung - erfolgreich. 

Bereits im April 2023 kam es zu einem sogenannten Versäumnisurteil. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen diese Entscheidung wehrte sich Abou-Chaker bis jetzt erfolglos. 

Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht rechtskräftig. Damit sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit befasst, müsste Abou-Chaker jedoch eine juristische Hürde nehmen: Eine Revision haben die Richter zunächst nicht zugelassen. 

Zahlreiche Gerichtsverfahren

Bushido und sein langjähriger Partner posierten einst auf roten Teppichen, in der Musikbranche kam man kaum an ihnen vorbei. Seit der Trennung im Jahr 2017 wurden Gerichtssäle zunehmend zu ihrer Bühne. 

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand jahrelang ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht unter anderem wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers.

Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Allerdings muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro zahlen, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Dieses Urteil bestätigte der BGH Ende vergangenen Jahres. Damit wird eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) fällig. 

Weitere Verfahren zwischen den beiden einstigen Geschäftspartner unter anderem wegen gemeinsamer Immobiliengeschäfte beschäftigten zuletzt auch Gerichte in Brandenburg.