Gericht ordnet Sicherungsverwahrung für «Horrorhaus»-Täter an

Paderborn (dpa) - Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet.