Verstoß gegen Menschenrechte

Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild) Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone/dpa
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild)