Verstoß gegen Menschenrechte

Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung

Verletzt eine Frau ihre ehelichen Pflichten, weil sie nicht mehr mit ihrem Mann schläft? Ja, sagte ein französisches Gericht. Nun ist allerdings klar: Es machte bei der Bewertung einen Fehler.

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild) Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone/dpa
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention müssen sich an die Urteile des EGMR halten. (Archivbild)