Vereinsverbot

Klage gegen «United Tribuns»-Verbot erfolglos

Seit zwei Jahren ist die rockerähnliche Gruppierung «United Tribuns» verboten. Das wird nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch so bleiben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der «United Tribuns bestätigt. (Archivfoto) Foto: Jan Woitas/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der «United Tribuns bestätigt. (Archivfoto)

Leipzig (dpa) - Die rockerähnliche Vereinigung «United Tribuns» bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage der «United Tribuns Northside» ab. Das ist eine Teilorganisation des Clubs, die von dem Verbot ausgenommen werden wollte (Az.: BVerwG 6 A 5.22).

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.