Krank und gefährlich - Brandstifterin muss in Psychiatrie
Der Richter bezeichnete die Beschuldigte als psychisch krank und gefährlich. Eine Mörderin sei sie jedoch nicht. Nach dem Brand in einem Pflegeheim für psychisch Erkrankte erging nun das Urteil.
Tübingen (dpa) - Brandstiftung mit Todesfolge, kein Mord. In seinem Urteil vor dem Landgericht Tübingen bezeichnete der Vorsitzende Richter die Beschuldigte «als vom Leben gezeichnete, eigentlich bemitleidenswerte Frau.» Die heute 58 Jahre alte, psychisch kranke Frau muss laut Urteil in eine psychiatrische Einrichtung. Richter Armin Ernst sagte am Donnerstag: «Sie ist keine Mörderin, die die Bewohner töten wollte. Sie wollte sich selbst umbringen.»