Fair für Künstler?

Musikstreaming: Runder Tisch soll Vergütung klären

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lud erst Popstars wie Herbert Grönemeyer ins Kanzleramt, dann Plattenlabels und Streamingdienste. Jetzt kündigt er den nächsten Schritt an.

Wolfram Weimer versucht, Vertreter der Musikbranche an einen Tisch zu bekommen. Foto: Carsten Koall/dpa
Wolfram Weimer versucht, Vertreter der Musikbranche an einen Tisch zu bekommen.

Berlin (dpa) - Ein runder Tisch mit Plattenlabels und Streamingdiensten soll im Frühsommer eine gerechtere Vergütung für Musikerinnen und Musiker aushandeln. Dies kündigte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nach einem Treffen mit Plattformen wie Spotify, YouTube, Amazon und anderen in Berlin an. Ziel sei eine Branchenvereinbarung. Sollte keine Lösung gefunden werden, liege auch die Frage auf dem Tisch, «ob wir dann in der weiteren Entwicklung möglicherweise eingreifen müssen», sagte Weimer.

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Hintergrund ist die Klage vieler Musikerinnen und Musiker, trotz Milliardenumsätzen der Streamingdienste von ihrer Vergütung kaum leben zu können. Weimer hatte vor den Plattformen bereits Musikschaffende und Labels zu getrennten Runden eingeladen. Der nächste Schritt sei der runde Tisch mit allen Beteiligten, kündigte er an.

Plattformen gesprächsbereit

Die Plattformen seien grundsätzlich offen, über alternative Vergütungsmodelle zu reden, sagte Susanne Dehmel vom Verband Bitkom. Sie betonte aber auch, inzwischen hätten mehr Künstler als früher ein steuerrelevantes Einkommen aus dem Musikstreaming. «Wenn wir darüber reden, Vergütungsmodelle zu ändern, dann reden wir nicht darüber, dass wir mehr verteilen können, sondern wir reden über Umverteilung letztlich», sagte Dehmel.

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien äußerten sich in einer Umfrage mit 3.000 Musikschaffenden drei von vier Befragten unzufrieden mit ihren Einnahmen aus Musikstreaming. 2023 entfielen den Angaben zufolge 75 Prozent der Umsätze auf 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler. Umgekehrt erzielten 68 Prozent der Musikschaffenden weniger als 1 Euro Umsatz. Mehrere Musikverbände hatten im vergangenen Sommer eine Abgabe auch für Musikstreamingdienste gefordert.