Schwarzer an Wenders: Schneide endlich die zwei Minuten raus
Nastassja Kinski möchte eine Nacktszene aus einem alten Film von Wim Wenders entfernt haben. Der Regisseur macht eine Grundsatzdebatte auf - Alice Schwarzer sieht ihn in der Verantwortung.
Berlin (dpa) - Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders' Film «Falsche Bewegung» (1975) hat Feministin Alice Schwarzer den Filmemacher dazu aufgefordert, diese aus dem Film zu entfernen. «Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!», schrieb die 83-Jährige in der von ihr gegründeten Zeitschrift «Emma».
In «Falsche Bewegung» wird Kinski in einer Szene mit nacktem Oberkörper gezeigt. Sie sagte kürzlich der «Süddeutschen Zeitung»: «Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war».
Wenders: «Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?»
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis am Freitag gesagt, er würde die Szene «heute nie mehr so machen». Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: «Wie geht man mit Filmerbe um?» Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin - «die ich sehr verehrt habe und verehre» - weh tue? «Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?» Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt kündigt Klage an
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz «bereits seit Jahren verweigert», kündigte der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an.
Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. «Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen», sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.