Atomausstieg

Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?

Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.