Atomausstieg

Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?

Die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld war spektakulär. Allerdings verzögerte sie sich wegen einer Störaktion um fast eineinhalb Stunden. Das könnte teuer werden.

Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.