Verkehr

Oldtimer-Bestand in Deutschland wächst

Als Oldtimer dürfen laut Definition des Bundesamtes Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Foto: Uli Deck/dpa
Als Oldtimer dürfen laut Definition des Bundesamtes Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.