Koalitionsvertrag

Beschleunigte Einbürgerung für gut Integrierte wird beendet

Die Union hat die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts scharf kritisiert. Jetzt wird die Neuregelung in einem Punkt zurückgenommen. Der Rest bleibt so wie bisher.

Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild)