Koalitionsvertrag

Beschleunigte Einbürgerung für gut Integrierte wird beendet

Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild)