Sterbehilfe

Urteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel für Suizid

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie soll man das umsetzen? Das Bundesverwaltungsgericht fällt ein Grundsatzurteil zum Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel.

Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl.