Justiz

Buschmann hält nichts von generellem Sexkauf-Verbot

Prostitution ist in Deutschland legal. Vorausgesetzt es wird kein Zwang ausgeübt und nicht gegen eine Sperrbezirksverordnung der Kommune verstoßen. Letzteres könnte bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein.

«Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts»: Justizminister Marco Buschmann. Foto: Britta Pedersen/dpa
«Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts»: Justizminister Marco Buschmann.

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts von einem Sexkauf-Verbot, wie es Schweden, Frankreich und einige weitere europäische Staaten eingeführt haben.

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