Das bringt die Reform der Reform bei den Kliniken
Auf die umstrittene Krankenhausreform folgt nun bereits ein «Krankenhausreformanpassungsgesetz». Was ändert das für die Patienten?
Berlin (dpa) - Es war ein heftiger Kampf, dass es überhaupt ein Gesetz für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland gab. Jetzt hat die schwarz-rote Koalition schon eine Reform der Krankenhausreform durchgebracht, noch ehe die so richtig ins Laufen gekommen ist. Der Bundestag beschloss mehrere Änderungen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte den Weg des Wandels damit «alltagstauglich» machen. Kritiker warnen vor einem Aufweichen zentraler Ziele.
Was regelt die Krankenhausreform?
Die von der Ampel-Koalition Ende 2024 gegen Proteste durchgesetzte Reform soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Der damalige Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach gar von einer «Revolution». Zentrales Instrument sind neu definierte «Leistungsgruppen» für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das soll bewirken, dass etwa Krebs-OPs in Kliniken mit Spezialkenntnissen laufen.
Warum soll die Reform jetzt geändert werden?
Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Denn die Reform zielt darauf, dass Standorte sich stärker spezialisieren oder mehr kooperieren und nicht mehr aus finanziellen Gründen unnötige oder seltene Eingriffe machen. Steuern sollen den Wandel die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder - von denen aber weiter Proteste kamen. Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag Änderungen für eine flexiblere Umsetzung, die besonders auch auf dem Land eine Grund- und Notfallversorgung sicherstellen sollen.
Wie sehen die Änderungen aus?
Kommen sollen mehr Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort. Die Länder sollen dies auch selbst beurteilen, ohne an bundesweite Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden zu sein. Ausnahmen, dass Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre verlängerbar sein - aber mit Einbeziehung der Kassen und begrenzt auf den Einzelfall, wie die Koalition betont. Änderungen bei der Vergütung sollen nun ein Jahr später greifen. Statt 65 Leistungsgruppen sollen es noch 61 sein.
Welche Folgen haben die Änderungen?
Die Einschätzungen zu den Folgen gehen auseinander. Warken sagte, man habe einen guten gemeinsamen Weg gefunden, damit es im Transformationsprozess keine «ungewollten Versorgungslücken» gebe. Grundsätzlich bleibe es dabei: Wenn Häuser Leistungen künftig erbringen wollen, müssten sie Fachpersonal, Erfahrung und Ausstattung wie gefordert vorhalten. Nun bleibe angemessene Zeit für die Umsetzung.
Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte dagegen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und von Menschenleben. Denn die Logik der Reform für mehr Spezialisierung und Qualität werde ausgehebelt. Bis zu sechs Jahre könne es Leistungsgruppen ohne Erfüllung der Kriterien geben.
Warum gibt es überhaupt eine Reform?
Deutschland hat nach Experteneinschätzungen im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser - und es gibt seit Jahren schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und etwa ein Drittel der 470.000 Betten waren laut Ministerium zuletzt nicht belegt. Die Reform soll bewirken, dass es eine gesteuerte statt einer unkontrollierten Neuordnung des Kliniknetzes gibt. Finanziellen Druck gibt es auch: Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für die Kliniken dürften in diesem Jahr weiter auf 120 Milliarden Euro steigen.
Was wird zu den Kliniken noch geregelt?
Bei einem gemeinsamen Unterstützungsfonds von bis zu 50 Milliarden Euro für die Neuaufstellung der Kliniken kommt der Bund den Ländern entgegen und gibt 29 Milliarden statt 25 Milliarden Euro bis 2035. Der Bundesanteil kommt nun nicht aus Mitteln der gesetzlichen Kassen, sondern dem Sondervermögen für Infrastruktur. Das Gesetz regelt auch, wie es mit dem «Bundes-Klinik-Atlas» weitergeht. Das 2024 direkt vom Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.
Was ist daneben vorgesehen?
Bestandteil des Gesetzes sind auch einige andere Regelungen. Für Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt werden, soll künftig bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei Wochen gelten - allgemein gibt es eine Vorgabe von vier Wochen. Denn Röntgenaufnahmen seien «in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen und daher möglichst zeitnah durchzuführen».
Wie geht es weiter?
Abschließend kommt das Gesetz noch in den Bundesrat. Probleme geben soll es dort nicht mehr, denn bei den letzten Klärungen band die Koalition die Länderseite bereits mit ein. Geht die Reform der Reform durch, ergeben sich auch Verschiebungen bei schrittweisen Umstellungen, die bei der Vergütung nun bis 2030 abgeschlossen sein sollen. Auf die konkrete Umsetzung kommt es dann aber auch noch an. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte schon, die Länder dürften nicht nur «Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik» sein, die ein natürliches Interesse am Erhalt auch überholter Strukturen habe.