Dobrindt: AfD-Gutachten reicht nicht für Verbotsverfahren
Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes soll die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch begründen. Für ein Verbotsverfahren müssten mehr Kriterien erfüllt sein, erklärt der Innenminister.

Berlin (dpa) - Die Befürworter eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD bewegen sich aus Sicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt argumentativ auf dünnem Eis. Es sei falsch zu glauben, mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch habe man nun ausreichend Material für ein solches Verbot in der Hand, sagte Dobrindt bei der Vorstellung der Jahresstatistik zur politisch motivierten Gewalt in Berlin.