EU-Schutzstatus

Faeser für Verlängerung des Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen zum Beispiel sofort arbeiten. Zuletzt wurde diese Richtlinie bis zum 4. März 2024 verlängert.

«Wir müssen weiter die Leben vieler Menschen schützen, die vor Putins barbarischem Krieg fliehen mussten», sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Foto: Carsten Koall/dpa
«Wir müssen weiter die Leben vieler Menschen schützen, die vor Putins barbarischem Krieg fliehen mussten», sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).