EU-Schutzstatus

Faeser für Verlängerung des Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen zum Beispiel sofort arbeiten. Zuletzt wurde diese Richtlinie bis zum 4. März 2024 verlängert.