Biontech

Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie - und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.

Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war.