Extremismus

Hakenkreuz-Affäre: Strafbefehl im Wesentlichen rechtskräftig

Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne wurde in Baden-Baden das «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» und Beleidigung zur Last gelegt. Foto: Uli Deck/dpa
Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne wurde in Baden-Baden das «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» und Beleidigung zur Last gelegt.