Prozess

Kriminelle Vereinigung per Telegram: Reichsbürger verurteilt

In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei.

Ein Telegram-Kanal als kriminelle Vereinigung: Das Landgericht München I hat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. (Archivbild) Foto: Frank Leonhardt/dpa
Ein Telegram-Kanal als kriminelle Vereinigung: Das Landgericht München I hat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. (Archivbild)