Vorwürfe der Vetternwirtschaft

Landtag von Sachsen-Anhalt will Überkreuzjobs verbieten

In Sachsen-Anhalt sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen im Landtag verboten werden. Welche Änderungen der Regeln für Abgeordnete und deren Mitarbeiter geplant sind.

Überkreuz-Beschäftigungen sollen in Sachsen-Anhalt ausgeschlossen werden. (Archivbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Überkreuz-Beschäftigungen sollen in Sachsen-Anhalt ausgeschlossen werden. (Archivbild)

Magdeburg (dpa) - In Sachsen-Anhalt haben sich mehrere Landtagsfraktionen verständigt, das Abgeordnetengesetz zu ändern und Vetternwirtschaft so einzudämmen. Konkret sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen verhindert werden, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.

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Insbesondere die AfD sieht sich derzeit mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Es werden bundesweit immer mehr Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. Mehrere Fälle aus Sachsen-Anhalt hatten für Aufsehen gesorgt.

Nächste Woche erste Beratung im Parlament

In Sachsen-Anhalt sollen Mitarbeiter von Abgeordneten künftig angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind, wie Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition bestätigten. Über den Gesetzentwurf soll nächste Woche im Landtag erstmals beraten werden, wie der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, auf Anfrage sagte.

«Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen», sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube. «Wir werden das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.»

Wird auch die Zahl der Mitarbeiter begrenzt?

Aktuell wird noch darüber debattiert, ob auch die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt wird. Dazu gibt es bei den Fraktionen unterschiedliche Positionen.

Zuletzt war etwa bekanntgeworden, dass in der AfD deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen. Im Dezember hatten die 23 AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag 162 Mitarbeiter angestellt - das sind im Schnitt sieben pro Politiker. Die 40 CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung auf 125 Mitarbeiter - im Schnitt also jeweils auf drei.

Weitere Änderung vorgesehen

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen im Rahmen einer Parlamentsreform weitere Regeln geändert werden, etwa zur Wahl des Landtagspräsidenten. Grundsätzlich soll weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen können.

Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Kandidaten vorschlagen können. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.