Justiz

Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens

Ein Mann wird vom Vorwurf freigesprochen, die Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Lübcke verkauft zu haben. Die Revision dagegen scheitert. Von wem der Attentäter sie bekam, bleibt im Dunkeln.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn zurückgewiesen. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn zurückgewiesen.