Verwaltungsgericht

Prozess um Kontrollen an Grenze zu Österreich

Einmal mehr stehen die deutschen Grenzkontrollen auf dem juristischen Prüfstand. In München klagen gleich drei Männer dagegen.

Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze (Illustration) Foto: Daniel Karmann/dpa
Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze (Illustration)

München (dpa) - Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen stehen einmal mehr auf dem Prüfstand. Das Verwaltungsgericht München befasst sich derzeit mit Klagen von drei Männern, die sich gegen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wehren. 

Hubert Niedermayr spricht von politischer Willkür. Foto: Britta Schultejans/dpa
Hubert Niedermayr spricht von politischer Willkür.

Kläger: «Das ist letztendlich politische Willkür»

Er befürchte, «dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird», sagt Hubert Niedermayr, ein Rechtsanwalt aus Österreich, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde. «Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden.» 

Abdulhamid A. klagt ebenfalls gegen Kontrollen. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. 

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Zwei Kläger mit ihrem Anwalt. Foto: Britta Schultejans/dpa
Zwei Kläger mit ihrem Anwalt.

Auch Werner Schroeder klagt. Der Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck fährt regelmäßig - mindestens einmal pro Woche oder häufiger - mit dem Zug von seinem Wohnort München an seinen Arbeitsplatz und hält es angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union für rechtswidrig, dass er dabei im vergangenen Jahr kontrolliert und seine Tasche durchsucht wurde. 

Aus seiner Sicht sind die polizeilichen Maßnahmen europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen.

«Wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?»

«Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?», sagt er. Er will nicht nur schriftlich haben, dass die Kontrolle im vergangenen Jahr rechtswidrig war, sondern hat in einem Eilantrag auch beantragt, künftig nicht mehr kontrolliert werden zu dürfen. Passiert das dann doch, könnten aus seiner Sicht Zwangsgelder für die Bundespolizei anfallen.

Das Verwaltungsgericht will das Urteil am Donnerstag bekanntgeben und hat bereits erklärt, die Berufung gegen die Entscheidung zuzulassen. Es ist nicht das erste Urteil, das zu den umstrittenen Grenzkontrollen fällt, bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt. 

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.