Migration

Über 15.000 Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland

In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Dublin-Regeln, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Die Wünsche der Antragsteller sehen oft anders aus.

Für viele Asylbewerber ist Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig. Viele kehren nach der Überstellung in andere EU-Länder aber hierher zurück. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Für viele Asylbewerber ist Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig. Viele kehren nach der Überstellung in andere EU-Länder aber hierher zurück. (Archivbild)