Justiz

Nutzung von NS-Vokabular: Verfahren gegen Höcke

AfD-Rechtsaußen Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem «aus dem Zusammenhang gerissenen» Halbsatz.

Björn Höcke muss vor Gericht. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Björn Höcke muss vor Gericht.