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Versuchter Betrug: «Querdenken»-Initiator doch angeklagt

Hat Michael Ballweg zu Unrecht Spenden eingeworben? Diese Frage muss nun das Landgericht Stuttgart klären. Das Oberlandesgericht forderte es auf, die Anklage in diesem Punkt zu verhandeln.

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung. Foto: Julian Rettig/dpa
Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.