Sozialreform

Wie der Sozialstaat einfacher und digitaler werden soll

Kraftakt, ein großes Rad oder Angriff auf den Sozialstaat? Auf 50 Seiten haben Bund, Länder und Kommunen aufgeschrieben, was sich alles ändern soll - die Regierung will handeln. Was soll passieren?

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) spielt eine Schlüsselrolle bei der geplanten Sozialstaatsreform. (Archibild) Foto: Kay Nietfeld/dpa
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) spielt eine Schlüsselrolle bei der geplanten Sozialstaatsreform. (Archibild)

Berlin (dpa) - Die Regierung soll möglichst umgehend eine Großreform des deutschen Sozialstaats mit seinen Millionen Betroffenen und zahlreichen Behörden anstoßen. Das empfiehlt die Sozialstaatskommission der Bundesregierung in ihrem 50-Seiten-Vorschlag. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) formuliert das Ziel - den Sozialstaat «einfacher, digitaler und transparenter» zu machen, wie sie in der ARD sagt. 

WNOZ WhatsApp-Kanal

Die Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung auf WhatsApp! Aktuelle Nachrichten aus deiner Region. Die Top-Themen jeden Mittag frisch auf dem WhatsApp-Kanal.

Impressum

Wie sollen die Reformvorschläge umgesetzt werden

Die Gesetzesgrundlagen sollen laut Bas möglichst bis Ende 2027 geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen hätten ihre 26 Reformvorschläge bereits einvernehmlich erarbeitet. Den Auftrag für die Kommmission hatten Union und SPD gemeinsam gefasst. Kanzleramt, mehrere Ministerien sowie Länder waren vertreten. Motto laut Bas: «Keine Leistungskürzung, das Schutzniveau bleibt erhalten». Die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt kündigt an: «Wir drehen das große Rad und machen aus mehreren Sozialgesetzbüchern eins.» 

Was soll auf die Menschen im Bürgergeld zukommen?

Das Bürgergeld - nach einer in der Gesetzgebung befindlichen Reform soll es Grundsicherung heißen - soll an vielen Stellen vereinfacht werden. Grundsätzlich soll die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Die Bündelung dieser steuerfinanzierten Leistzungen zu einer neuen Leistung soll aus vier Behörden zwei machen, und zwar eine für erwerbsfähige und eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige. 

Arbeit soll sich lohnen - was wird dafür getan?

Geht es nach der Kommission, soll der Missstand beendet werden, dass Geringverdienenden wegen des Entzugs von Leistungen oft der Anreiz für Mehrarbeit fehlt. Denn heute kann durch das Zusammenspiel von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ein Euro zusätzliches Einkommen das verfügbare Haushaltseinkommen netto sogar verringern. Das Gremium schlägt vor, dass bis 50 Euro das Erwerbseinkommen behalten werden darf. Danach sollen - etwa bis zur Minijobgrenze von 603 Euro - von jedem Euro noch 10 bis 20 Cent behalten werden dürfen. Mehrarbeit soll sich auszahlen, Genaueres politisch bestimmt werden.

Was soll für die Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehenden folgen?

Sie sollen ein Anrecht auf die neue gemeinsame Sozialleistung haben. Betreut würden sie wie alle - je nach Status - von der Behörde für Menschen mit oder der für Menschen ohne Erwerbsfähigkeit. Die Jobcenter wären für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nichterwerbsfähige Personen zuständig. Betroffene müssten nicht noch etwa zur Wohngeldstelle. Systematische Schlechterstellungen soll es nicht geben, besonders nicht für Rentnerinnen und Rentner und Haushalte mit Kindern.

Jobcenter sollen zentrale Anlaufstelle für alle Bedürftige sein, die arbeiten können. (Symbolbild) Foto: Martin Schutt/dpa
Jobcenter sollen zentrale Anlaufstelle für alle Bedürftige sein, die arbeiten können. (Symbolbild)

Was soll das Ganze für den Staat bringen?

Der «erhebliche Aufwand», mit der Leistungsverwaltung heute laut dem Konzept einhergeht, soll verringert werden. Konkrete Einsparziele sind nicht genannt. SPD-Fraktionsvize Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Aktuell geben wir viel Geld für unseren Sozialstaat aus, ohne dass die Menschen, für die er gedacht ist, immer das Gefühl haben, dass er für sie gut funktioniert. Das ändern wir jetzt.» Rechtsvereinheitlichungen und Pauschalieren von Leistungen sollen Effizienzen heben. Die Zahl der für die steuerfinanzierten Leistungen zuständigen Stellen könnte halbiert werden. Behördendschungel soll bekämpft werden - etwa dass heute 300 Stellen für die Elterngeld-Bearbeitung zuständig seien.

Was sollen die Bürgerinnen und Bürger von einer Reform haben?

Weniger Anträge - mehr Transparenz und ein leichterer Zugang zu Leistungen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden - der Gang zur Familienkasse fiele weg. Bürgerinnen und Bürger sollen eine einheitliche digitale Zugangsmöglichkeit und eine einheitliche ortsnahe Anlaufstelle für Sozialleistungen bekommen. Diese sollen Auskünfte erteilen können, Anträge annehmen und bei der Beantragung über ein neues digitales Zugangsportal helfen. Digital findet man künftig - so der Plan - alle relevante Informationen gebündelt an einer Stelle. Leistungen können demnach zeit- und ortsunabhängig beantragt werden. 

Eltern sollen sich Anträge auf Kindergeld künftig sparen können. (Symbolbild) Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Eltern sollen sich Anträge auf Kindergeld künftig sparen können. (Symbolbild)

Was kann sich die Sozialstaatskommission noch vorstellen?

Eine Grundgesetzänderung und dadurch eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige. Geändert werden müsste dafür Artikel 91e Grundgesetz. «Die dafür erforderliche Verfassungsänderung sollte aus Sicht der Kommission schnellstmöglich angestrebt werden», schreibt das Gremium.

Sollen EU-Ausländer schwerer an Leistungen kommen?

Ja. Der Bundesregierung wird empfohlen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen in Deutschland künftig an eine umfassendere Beschäftigung zu knüpfen. Heute könnten die Menschen schon bei relativ geringfügiger Beschäftigung Leistungen wie Inländer bekommen - dies habe Fehlanreize zur Folge. Auch an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer sollten Leistungen geknüpft werden.

Was schlägt die Kommission noch vor?

Zahlreiche Vereinfachungen und mehr pauschale Leistungen - statt jeweils einzeln berechnete. Dass für die eine Behörde ein «Haushalt» zu berücksichtigen ist, für die andere eine «Bedarfsgemeinschaft» soll der Vergangenheit angehören. Die Menschen sollen auch nicht mehr so viele einzelne Belege einreichen, sondern diese nur vorhalten müssen. Stichprobenartige Prüfungen sollen reichen. Das Sozialdickicht soll an vielen Stellen gelichtet werden - ob bei dezentraler Warmwasserzeugung die Erstattungswerte vereinheitlicht oder für bestimmte Menschen Bekleidung per Pauschale bezahlt werden soll. Stromsperren sollen abgeschafft werden.

Wohngeld soll besser auf Grundsicherung und Kinderzuschlag abgestimmt werden. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa
Wohngeld soll besser auf Grundsicherung und Kinderzuschlag abgestimmt werden. (Symbolbild)

Was soll Digitalisierung bringen?

Das Digitalportal soll den Sozialstaat generell leichter zugänglich machen. Die Behörden sollen Informationen leichter austauschen. Dem Missstand, dass dies wegen Transkriptionsfehlern, Namensverwechslungen und veralteten Angaben häufig nicht schnell klappt, soll durch eine breitere Nutzung der elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer begegnet werden. Digitalisierung soll konsequent vorangetrieben werden, «ein digitaler Neustart des Sozialstaats» gelingen. Lästiges Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln soll wegfallen. 

Wie fallen erste Reaktionen aus?

Grünen-Chef Felix Banaszak sicherte in der «Rheinischen Post» grüne Gesprächsbereitschaft zu. Linke-Chefin Ines Schwerdtner kritisierte die Vorschläge dort hingegen als «Angriff auf den Sozialstaat». Junge-Union-Chef Johannes Winkel nannte die Vorschläge bei RTL und ntv «nicht den großen Wurf».