Justiz

Klage gegen Trump wegen Premium-Zugang zu Truth-Social-Posts

Der US-Präsident nutzt seine Plattform Truth Social oft zur Verkündung weitreichender Neuigkeiten. Einen privilegierten Schnellzugang zu Beiträgen sehen Medienorganisationen kritisch - und klagen.

Zwei Medienorganisationen reichen Klage gegen den Premium-Dienst für Trumps Truth Social ein. (Symbolfoto) Foto: Jacquelyn Martin/AP/dpa
Zwei Medienorganisationen reichen Klage gegen den Premium-Dienst für Trumps Truth Social ein. (Symbolfoto)

New York (dpa) - US-Präsident Donald Trump ist wegen des kostenpflichtigen Schnellzugangs zu seinen Beiträgen auf der Plattform Truth Social verklagt worden. Zwei Medienorganisationen werfen Trump vor, zahlenden Kunden bevorzugten Zugang zu offiziellen Regierungsinformationen zu verschaffen und damit gegen die US-Verfassung zu verstoßen, wie aus der Klageschrift hervorgeht.

Die Truth-Social-Mutter TMTG bewarb das Produkt als B2B-Datenfeed, der Truth-Social-Beiträge innerhalb von «Millisekunden an unsere Kunden» übermittelt. Kürzlich erst hatte der amtierende Chef der TMTG, Kevin McGurn, erklärt, Truth Social habe bereits mehr als zehn Kunden für den umstrittenen Schnellzugang gewonnen. Dabei soll es sich größtenteils um Firmen handeln, die auf superschnellen Handel an Börsen und Finanzmärkten spezialisiert sind. Sie zahlen dafür meist zwischen 60.000 und 100.000 US-Dollar pro Monat (rund 52.000 bis 86.600 Euro). Man sei in Gesprächen mit weiteren potenziellen Kunden etwa aus dem KI-Bereich.

Trump nutzt Truth Social routinemäßig für wichtige Ankündigungen - etwa zu Zöllen oder militärischen Konflikten. Ein früherer Zugang zu solchen Beiträgen bei dem Online-Netzwerk kann für Investoren ein Marktvorteil sein. Der Plan, den Schnellzugang zu Posts von Trump und anderen wichtigen Nutzern unter dem Namen Truth API zu vermarkten, löste deswegen zum Teil heftige Kritik in den USA aus. Auch der bereits in Medienberichten genannte Preis von bis zu 100.000 Dollar monatlich trug dazu bei. 

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Das Modell sei zutiefst korrupt, verfassungswidrig und schade den Klägern etwa durch verzögerten Zugang, hieß es in dem Gerichtsdokument, das im Namen von «The Intercept Media» und «Freedom of the Press Foundation» eingereicht wurde.