Wahlen

Neue Wirren um Präsidentschaftswahl im Senegal

Die kurzfristige Verschiebung der Wahl in der westafrikanischen Demokratie löste gewalttätige Proteste aus. Nun kassieren Verfassungsrichter das Dekret des Präsidenten - und werfen so neue Fragen auf.

Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden.