Bundesverfassungsgericht

Notsituation: Strom-Übergewinne durften abgeschöpft werden

Not kennt kein Gebot - in der Energiekrise war Strom für Verbraucher teuer, während einige Erzeuger Gewinne machten. Die durften in der Ausnahmesituation abgeschöpft werden, entschied Karlsruhe.

Der Erste Senat hat die Klagen von Ökostromerzeugern zurückgewiesen. Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Erste Senat hat die Klagen von Ökostromerzeugern zurückgewiesen.