Verbraucher

EU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, aber es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz zufolge künftig anders sein.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.