Strom- und Gaspreise

Aus für Energiepreisbremsen bereits zum Jahresende

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner ist «nicht davon auszugehen, dass wir Anfang des nächsten Jahres eine Notlage bei Strom, Gas und der ökonomischen Tragfähigkeit haben. Also ist davon auszugehen, dass es keine Begründung für eine Notlage gibt.» Foto: Michael Kappeler/dpa
Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner ist «nicht davon auszugehen, dass wir Anfang des nächsten Jahres eine Notlage bei Strom, Gas und der ökonomischen Tragfähigkeit haben. Also ist davon auszugehen, dass es keine Begründung für eine Notlage gibt.»