Streit um Zölle: Niederlage für Trump vor Oberstem Gericht
Donald Trump hat mit seinen umstrittenen Zöllen weltweit für Turbulenzen gesorgt - nun versetzt das Oberste US-Gericht dieser Politik einen Dämpfer. Auch für die EU ist das relevant.
Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump hat im Streit um seine aggressive Zollpolitik eine herbe Niederlage vor dem Supreme Court kassiert. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass Trump seine Befugnisse überschritten hat, als er sich auf ein Notstandsgesetz berief, um umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner zu verhängen – darunter auch die Europäische Union. Die Entscheidung fiel mit einer deutlichen Mehrheit von sechs zu drei der insgesamt neun Richterinnen und Richter.
Mit dem Urteil fehlt weitreichenden Zöllen Trumps nun eine rechtliche Grundlage. Nach früheren Angaben der US-Regierung steht damit auch eine Summe von 750 Milliarden bis einer Billion US-Dollar an Rückzahlungen im Raum. Ob es Erstattungen gibt, ist allerdings unklar.
Trumps Team hatte bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Gericht zu versuchen, auf andere rechtliche Grundlagen zurückzugreifen, um die Zollpolitik des US-Präsidenten weiterhin durchsetzen zu können. Zahlreiche Handelspartner der USA dürften nun also zwar auf Erleichterungen bei US-Zöllen hoffen. Ob diese langfristig tatsächlich kommen, ist ebenso unklar.
Um welche Zölle es geht
Der US-Präsident hatte sich unter anderem bei den erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zöllen auf das Notstandsgesetz berufen, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.
Es war zunächst nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf US-Zölle auswirkt, die im Rahmen solcher Handelsabkommen vereinbart wurden. Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung des EU-US-Zollabkommens. «Da ein Großteil der sogenannten gegenseitigen Zölle auf der nun beanstandeten gesetzlichen Grundlage beruht, können weder die US-Regierung noch die Europäische Union einfach zur Tagesordnung übergehen», teilte Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses des Parlaments, mit. Er berief eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments für den Montag ein.
Unklar war zunächst auch, ob Unternehmen Rückerstattungen für bereits gezahlte Abgaben erhalten. Beobachter und Richter warnten in der Vergangenheit vor einem möglichen bürokratischen «Chaos», sollte die Regierung verpflichtet werden, Milliardenbeträge auszuzahlen.
Was die Entscheidung bedeutet
Die Entscheidung schränkt präsidiale Befugnisse in der Handelspolitik, die Trump bislang für sich beansprucht hatte, stark ein. Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Außenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen. Für Trump, der immer wieder betont, dass Zölle zu seinen Lieblingsinstrumenten zählen, ist das eine große Niederlage.
Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat er Zölle gegen zahlreiche Länder verhängt, darunter auch gegen die EU-Staaten. Seine Regierung berief sich dabei auf den «International Emergency Economic Powers Act» (IEEPA). Das Gesetz aus dem Jahr 1977 besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne den Kongress anrufen zu müssen. Trump argumentierte, ein dauerhaftes Ungleichgewicht im internationalen Handel gefährde die nationale Sicherheit und sah den Notstand im Land deshalb als erfüllt an.
Mehrere US-Unternehmen und Bundesstaaten zogen gegen diese Praxis vor Gericht. Untere Instanzen entschieden zu ihren Gunsten, doch Trump legte Berufung ein, sodass die Zölle zunächst bestehen blieben und das Verfahren schließlich vor dem Supreme Court landete.
Bereits während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. In Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen.
DIHK sieht hohe Unsicherheit
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (DIHK) bleibt die Unsicherheit für deutsche Firmen im US-Geschäft hoch. «Denn es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss», sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier in Berlin.
Die Europäische Union sollte aus Sicht des DIHK mit einem kühlen Kopf auf das Urteil und neue mögliche US-Zölle reagieren und sich für Verlässlichkeit der handelspolitischen Rahmenbedingungen für die Unternehmen einsetzen. Gleichzeitig müsse die EU dringend ihre Lieferketten diversifizieren und die Unternehmen durch Handelsabkommen unterstützen.