Bundesverfassungsgericht

Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos

Seit 2022 gilt die Tabaksteuer für sogenannte Liquids für E-Zigaretten. Dagegen gingen mehrere Raucher und Hersteller am obersten deutschen Gericht vor - vergeblich.

Es bleibt bei der Tabaksteuer auf Liquids. Foto: Marijan Murat/dpa
Es bleibt bei der Tabaksteuer auf Liquids.