Bundesverfassungsgericht

Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos

Seit 2022 gilt die Tabaksteuer für sogenannte Liquids für E-Zigaretten. Dagegen gingen mehrere Raucher und Hersteller am obersten deutschen Gericht vor - vergeblich.

Es bleibt bei der Tabaksteuer auf Liquids. Foto: Marijan Murat/dpa
Es bleibt bei der Tabaksteuer auf Liquids.

Karlsruhe (dpa) - Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der Erste Senat nahm die Beschwerde von betroffenen Konsumenten und Herstellern nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie sei unzulässig. (Az. 1 BvR 1177/22)

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