Keine Kunstwerke

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Korksohle, Schnalle, Lederriemen: Die Birkenstock-Sandale hat sich längst zum Trendschuh entwickelt. Aber ist sie auch ein Kunstwerk und damit urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: nein.

Am höchsten deutschen Zivilgericht ging es um die Kultsandalen von Birkenstock. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am höchsten deutschen Zivilgericht ging es um die Kultsandalen von Birkenstock.