Reisen

BGH: Rücktrittsversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten

Muss die Rücktrittskostenversicherung für die Kosten eines stornierten Flugs aufkommen, auch wenn der mit Bonusmeilen bezahlt wurde? In letzter Instanz gibt der BGH einem Kläger Recht.

Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun verloren sind, hat nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Entschädigung. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun verloren sind, hat nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Entschädigung.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Reisenden im Streit mit der Rücktrittskostenversicherung den Rücken: Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun unwiederbringlich verloren sind, hat Anspruch auf Entschädigung. Das ergibt sich aus einem Karlsruher Urteil von Anfang März, das am Montag veröffentlicht wurde. (Az. IV ZR 112/22)

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.