Bundesarbeitsgericht

Tarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens

Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.

Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.