Prozess um die Wurst

Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht

Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.

Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Streit um Wurstverpackung (Symbolbild). Foto: Federico Gambarini/dpa
Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Streit um Wurstverpackung (Symbolbild).