Urteil

Pillen gegen Stress und Trübsal? EuGH schränkt Werbung ein

Viele Nahrungsergänzungsmittel machen mit gesundheitlichen Versprechen auf sich aufmerksam - auch wegen eines rechtlichen Graubereichs. Einem Teil davon schiebt der EuGH jetzt den Riegel vor.

Gesundheitsbezogene Aussagen für Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln haben der EU Grenzen. (Archivbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Gesundheitsbezogene Aussagen für Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln haben der EU Grenzen. (Archivbild)

Luxemburg (dpa) - Ein Melonensaftextrakt gegen Erschöpfung, Ginkgo gegen Demenz, Johanniskraut für die Stimmung: Im wachsenden Markt für Nahrungsergänzungsmittel gelten künftig klarere Regeln dafür, welche Werbeaussagen erlaubt sind und welche nicht. Ungeprüfte gesundheitsbezogene Angaben zu sogenannten Botanicals, also pflanzlichen Inhaltsstoffen, seien bis auf weiteres verboten, urteilte der Europäische Gerichtshof. Was das für Unternehmen und Verbraucher bedeutet.

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