Verbraucher

Gericht: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig

Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt.

Das Logo des Otto Konzerns an der Konzernzentrale in Hamburg. Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Das Logo des Otto Konzerns an der Konzernzentrale in Hamburg.