Urteil

Google darf Namen mit Such-Ergänzung «bankrott» versehen

Bei der Suche vervollständigt Google in der Regel die Suchbegriffe mit Ergänzungsvorschlägen. Die Auswahl ist nicht immer jedem recht. Ein Kläger versuchte vor Gericht dagegen vorzugehen - ohne Erfolg.

Den Namen des Klägers darf Google auch weiterhin bei der Suche mit dem Ergänzungsvorschlag «bankrott» kombinieren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Den Namen des Klägers darf Google auch weiterhin bei der Suche mit dem Ergänzungsvorschlag «bankrott» kombinieren.

Frankfurt/Main (dpa) - Ohne Erfolg hat ein Unternehmer vor Gericht versucht, der Internet-Suchmaschine Google zu verbieten, seinen Namen mit dem Ergänzungsvorschlag «bankrott» zu kombinieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Donnerstag die Unterlassungsklage des Mannes vollständig zurück, wie eine Justizsprecherin berichtete. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung, befanden die Richter. Das Urteil (Az.: 16 U 10/22) ist noch nicht rechtskräftig.

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