Immobilien

Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug

Der Investor soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Zunächst wurde bekannt, dass ein Gericht Haftbefehl erließ. Nun kam ein neuer Schritt.

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. Foto: Frank Molter/dpa
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst.