EU-Gerichtshof

Online-Marktplätze müssen Anzeigen auf Datenschutz prüfen

Mit Bildern und einer Telefonnummer: Ein Unbekannter bietet eine Frau online für Sex an – ohne ihr Einverständnis. Der EuGH nimmt nun Plattformen in die Pflicht.

Online-Marktplätze tragen nach Ansicht des EuGH Verantwortung, wenn Inserate auf ihren Seiten Persönlichkeitsrechte verletzen. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Online-Marktplätze tragen nach Ansicht des EuGH Verantwortung, wenn Inserate auf ihren Seiten Persönlichkeitsrechte verletzen. (Symbolbild)