Arbeit

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Yoga-Ashram

Yoga Vidya betreibt bundesweit Yoga-Zentren und bietet Tausende Kurse an. Mitglieder leisten Seva - uneigennützige Dienste. Doch ist ein Taschengeld dafür genug?

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Foto: Martin Schutt/dpa
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Ja, die Klägerin hat Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn.