Verbraucherrechte

Stromsperren-Urteil: Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig

Energieversorger müssen Haushalten vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anbieten. Dies hat ein Gericht jetzt in einem Urteil entschieden. Verbraucherschützer hatten geklagt.

Bei Zahlungsrückständen dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
Bei Zahlungsrückständen dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben. (Archivbild)

Düsseldorf (dpa) - Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten. So dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wie die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf berichtete. Außerdem müssten die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten anbieten.

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