Oberlandesgericht Frankfurt

Urteil: Bank muss zu unrechtmäßigem Negativzins informieren

Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln informieren.

Das OLG Frankfurt hat eine Bank zur individualisierten Information betroffener Kunden verurteilt. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn
Das OLG Frankfurt hat eine Bank zur individualisierten Information betroffener Kunden verurteilt. (Symbolbild)