Steuerbetrug

Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen: Ankläger gehen in Revision

Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.